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SEPA-Lastschrift: Voraussetzungen

Aktualisiert am 24.09.2026

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Für Admins (im Board unter board.jeckdesk.de).

Mit JeckDesk kannst du Mitgliedsbeiträge und Rechnungen per SEPA-Lastschrift einziehen. Damit deine Bank die Lastschrift-Datei annimmt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Was deine Gesellschaft braucht

  • Gläubiger-Identifikationsnummer: wird von der Deutschen Bundesbank vergeben und weist deine Gesellschaft als berechtigt aus, Lastschriften einzuziehen. Trage sie im Kreditor ein.
  • Freischaltung bei der Bank: Deine Bank muss das Lastschriftverfahren für euer Konto freigeschaltet haben.

Was das Mitglied braucht

Für jedes Mitglied, bei dem du einziehen möchtest, braucht es ein SEPA-Mandat. Es enthält:

  • die Zustimmung des Mitglieds zur Abbuchung,
  • IBAN und Name des Kontoinhabers,
  • das Datum des Mandats,
  • die Mandatsreferenz.

In der Beitragsabrechnung erkennst du Mitglieder mit Mandat an der Zahlungsart Lastschrift.

Pflichtangaben in der Lastschrift-Datei

JeckDesk übernimmt Gläubiger-Identifikationsnummer, Name des Zahlungsempfängers, Beträge und Ausführungsdatum automatisch aus dem Kreditor und den Mitgliedsdaten. Fehlt eine Angabe oder ist sie falsch, lehnt die Bank die Datei ab. Prüfe deshalb vorher die Bankverbindungen (siehe „IBAN Validator“).

Wie du die Datei erstellst, erklären wir im Beitrag „SEPA-Lastschriften exportieren“.

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