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Zusatzgebühren je Zahlungsart

Aktualisiert am 24.09.2026

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Für Admins (im Board unter board.jeckdesk.de).

In JeckDesk kannst du Zusatzgebühren pro Veranstaltung festlegen, z.B. eine Vorverkaufsgebühr. Unterschiedliche Gebühren je nach Zahlungsart sind dagegen nicht möglich. Der Endpreis eines Tickets darf beim Verkauf an Endkunden nicht davon abhängen, wie jemand bezahlt.

Rechtlicher Hintergrund

Im Verkauf an Endkunden (B2C) gilt in Deutschland § 270a BGB. Danach dürfen für gängige Zahlungsmittel keine zusätzlichen Entgelte verlangt werden, insbesondere nicht für:

  • SEPA-Überweisung
  • SEPA-Lastschrift
  • gängige Kreditkarten

Entscheidend ist nicht, wie die Gebühr heißt, sondern was sie bewirkt. Zahlt ein Kunde bei Zahlungsart A weniger als bei Zahlungsart B, ist das bereits unzulässig, egal ob es Zahlungsgebühr, Bearbeitungsgebühr, Servicegebühr, Rabatt oder Gebührenbefreiung genannt wird.

Was deshalb nicht möglich ist

  • Aufpreise nur für PayPal oder Stripe
  • günstigere Preise nur bei Überweisung
  • unterschiedliche Vorverkaufsgebühren je Zahlungsart
  • Gebührenbefreiung für eine einzelne Zahlungsart

So bist du als Veranstalter rechtlich auf der sicheren Seite und vermeidest Abmahnungen.

Was erlaubt ist

  • ein einheitlicher Ticketpreis für alle Zahlungsarten
  • eine einheitliche Vorverkaufs- oder Servicegebühr für alle Zahlungsarten
  • die Kosten der Zahlungsdienstleister in den Ticketpreis einrechnen
  • unterschiedliche Ticketarten mit unterschiedlichen Preisen, solange sie nicht an eine Zahlungsart gekoppelt sind

Die Zusatzgebühren legst du beim Anlegen oder Bearbeiten einer Veranstaltung fest.

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